An alle in Österreich arbeitenden Statiker für einen reibungsloseren Ablauf zwischen Theorie und Praxis:
„Bewehrung muss nicht nur berechnet und gezeichnet, sondern auch geschnitten, gebogen und verlegt werden“
Immer wieder kehrende Probleme bei der Umsetzung von geschnitten und gebogen gezeichneten Bewehrungseisen wollen wir mit diesem Schreiben aus der Welt schaffen.
Bemaßungsregeln und Längenberechnung:
Die neu überarbeitete ÖNORM A 6220 Bewehrungszeichnungen für Stabbewehrungen in Stahlbetontragwerken – Biegeanweisungen und Stahllisten (Ausgabe: 2011-12-01) beschreibt die Bemaßungsregeln, die Längenberechnungen, die herstellungsbedingten Grenzwerte (arbeits- und maschinenbedingt) und die Erstellung einer Stahlliste von stabförmigen Betonbewehrungsstäben.
Diese Norm dient den Biegereien als Grundlage in der Arbeitsvorbereitung, um die inzwischen vollautomatischen Maschinen mit eindeutigen und unmissverständlichen Informationen speisen zu können.
Die wichtigste Neuigkeit ist die Einführung des Hakenzuschlag zH = 14 Ø zur Bemaßung und Längenberechnung von Biegeformen mit Winkelhaken und Haken mit Mindestbiegerollendurchmesser (Øm,min gemäß ÖNORM EN 1992-1-1:2009, Tabelle 8.1N a). Dieser Zuschlag ergibt sich unter anderem aus herstellungsbedingten Randbedingungen und ist unbedingt immer zu berücksichtigen, da die Biegereien den Zuschlag mit einberechnen müssen, um die gewünschten Biegungen herstellen zu können!
Weitere herstellungsbedingte Mindeststablängen und Mindestteillängen sowie Mindestabstände zwischen den Biegungen müssen eingehalten werden und sind ebenfalls der neu aufgelegten Norm oder dem Bewehrungsatlas 2012 zu entnehmen.
….und noch einige Grundregeln, um den Bauherren eine wirtschaftliche Abwicklung der Bewehrungsarbeiten garantieren zu können:
Mit freundlichen Grüßen
GÜTESCHUTZVERBAND
FÜR BEWEHRUNGSSTAHL